Patientenverfügung

In den nachfolgenden Zeilen möchte ich meine Patientenverfügung thematisieren, welche seit Februar 2018 besteht..

Es liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück, dass ich mit der Diagnose eines atypisches Meningeom konfrontiert wurde. Nach drei Schädel OP’s, Bestrahlungen sowie der diagnostizierten Optikusatrophie und Epilepsie möchte ich auch weiterhin eine angemessene Zuversicht an den Tag legen.

Es liegt in meiner Persönlichkeitsstruktur begründet, dass ich den Herausforderungen stets äußerst nüchtern begegnet bin, was bereits so manche Mißinterpretationen im zwischenmenschlichen Diskurs verursacht hat. Aber gerade diese sachliche Herangehensweise hat mich letztlich dazu bewogen eine Patientenverfügung errichten zu wollen. Die Willenserklärung konnte mit wertvoller Unterstützung meiner Hausärztin und Psychotherapeutin aufgesetzt werden. Am 27. Februar 2018 wurde das Dokument bei der Wiener Patientenanwaltschaft unterfertigt.

Weitere Infos rund um das Thema finden sich unter
svg wien.gv.at – Patientenverfügung.
svg oesterreich.gv.at – Patientenverfügung

Patientenverfügung

Auch wenn der Inhalt einer Patientenverfügung zweifellos einen höchstpersönlichen Charakter aufweist will ich Auszüge meiner Willenserklärung gerne im Blog festhalten …

Beschreibung meiner persönlichen Umstände und Einstellungen

„Im Fall einer Demenz mit dauerhafter Bettlägrigkeit lehne ich jede weitere lebensverlängerende Maßnahmen ab. Aufgrund meiner langjährigen Krankengeschichte (Leukämie, atypisches Meningeom) habe ich mich eingehend mit den Themen Sterben und Tod auseinandergesetzt.“

Inhalt der Patientenverfügung

  • „Ich lehne Sondenernährung ab wenn keine Aussicht auf Wiedererlangen der Selbsternährung besteht.“
  • „Eine Sondenernährung ist längstens nach 12 Monaten jedenfalls zu beenden.“
  • „Eine künstliche Beatmung, wenn keine Aussicht auf das Wiedererlangen einer Spontanatmung besteht ist spätestens nach sechs Monaten jedenfalls zu beenden.“
  • „Ich lehne jede medizinische Maßnahme ab, wenn dadurch nicht mehr als die Verlängerung des Sterbevorgangs erreicht werden kann.“
  • „Im Fall einer Demenz mit dauerhafter Bettlägrigkeit lehne ich jede weitere lebensverlängernde Maßnahme ab.“

Sonstige Anmerkungen

  • „Ich stimme einer wirkungsvollen Schmerzlinderung zu, auch wenn dadurch eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist.“

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